Windgeschwindigkeit beim Spritzen: die Vorschriften in Deutschland und Europa
In Deutschland gilt ein Windrichtwert von 5 m/s (gute fachliche Praxis); verbindlich sind die produktbezogenen Auflagen des BVL. Überblick über den deutschen Rahmen (BVL, JKI-Düsen) und die Regeln der europäischen Nachbarn.

Die Windgeschwindigkeit beim Spritzen ist nicht nur eine Frage des agronomischen Hausverstands: In Deutschland ist sie Teil der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz und wird durch produktbezogene Auflagen des BVL ergänzt. Dieser Artikel, ein Satellit unseres Leitfadens zu Wind und Pflanzenschutz, ordnet den deutschen und europäischen Rahmen ein.
Deutschland: 5 m/s als gute fachliche Praxis
In Deutschland gilt ein Windrichtwert von etwa 5 m/s (rund 18 km/h) im Rahmen der „guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“ (Orientierung des BMEL). Das ist jedoch kein allgemeingültiger gesetzlicher Grenzwert, sondern ein Richtwert guter fachlicher Praxis. Die wirklich verbindlichen Beschränkungen werden Mittel für Mittel vom BVL über die Anwendungsbestimmungen und Auflagen der jeweiligen Zulassung festgelegt. Grundsätzlich sollte nicht gespritzt werden, wenn der Wind das Abdriftrisiko deutlich erhöht.
Verbindliche Vorgaben: die Auflagen des BVL
Anders als ein einheitlicher Windwert entfalten die produktbezogenen Auflagen des BVL die eigentliche rechtliche Bindung. Für jedes Pflanzenschutzmittel legt die Zulassung Anwendungsbestimmungen fest, darunter gewässerseitige Pufferzonen (Abstandsauflagen) und Auflagen zum Schutz von Nichtzielflächen. In vielen Fällen lässt sich die vorgeschriebene Pufferzone durch den Einsatz abdriftmindernder Technik verringern. Maßgeblich ist stets die Kennzeichnung des konkreten Mittels, nicht ein pauschaler Windwert.
Abdriftmindernde Düsen: das JKI-Verzeichnis
Damit ein Gerät als abdriftmindernd anerkannt wird und eine Pufferzone verringern darf, muss es im „Verzeichnis Verlustmindernde Geräte“ des JKI (Julius Kühn-Institut) eingetragen sein. Dieses Verzeichnis, die Referenz in Europa, ordnet Düsen und Geräte in Abdriftminderungsklassen von 50, 75, 90 und 95 % ein. Viele Nachbarländer stützen sich unmittelbar auf diese deutsche Klassifizierung.
Jedes Land führt seine eigene offizielle Liste abdriftmindernder Geräte:
- Deutschland: Verzeichnis Verlustmindernde Geräte des JKI (50/75/90/95 %), die Referenz in Europa.
- Frankreich: Liste des Landwirtschaftsministeriums (66/75/90/95 %).
- Polen: TOZ-Klassifizierung des InHort (50/75/90/95 %).
- Tschechische Republik: Abdriftklassen-Tabellen des ÚKZÚZ (50/75/90 %).
- Slowakei: keine eigene nationale Liste; das Land stützt sich über das Produktetikett auf ausländische Klassifizierungen.
Und im übrigen Europa?
Die EU-Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden legt keinen zahlenmäßigen Windgrenzwert fest: Jedes Land bestimmt seine eigenen Regeln. In den Märkten, in denen HYGO präsent ist, konvergieren die Richtwerte um 3 bis 5 m/s (also etwa 11 bis 18 km/h):
- Deutschland: 5 m/s (~18 km/h) im Rahmen der guten fachlichen Praxis; die verbindlichen Beschränkungen werden produktweise vom BVL festgelegt.
- Polen: 4 m/s (~14 km/h), festgelegt durch eine Verordnung des Landwirtschaftsministeriums (2014).
- Tschechische Republik: 3 m/s (~11 km/h) für eine Standardspritze (Vyhláška 207/2012), mit abdriftmindernder Technik anhebbar.
- Slowakei: Die offiziellen Empfehlungen setzen den Richtwert um 5 m/s (~18 km/h), bis zu 10 m/s mit abdriftmindernden Düsen.
Die rechtliche Natur variiert also von Land zu Land: In Polen und der Tschechischen Republik ist der Wert in einem Rechtstext verankert, in Deutschland ist er ein Richtwert der guten fachlichen Praxis, ergänzt durch produktspezifische Auflagen des BVL. In Frankreich gilt ein fester Grenzwert von 19 km/h. In allen Fällen bleibt die Größenordnung ähnlich.
Der Wind – nur eine Bedingung unter vielen
Die Windgrenze einzuhalten reicht nicht: Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Temperaturinversionen und die Mittelart zählen ebenso für eine rechtskonforme UND wirksame Behandlung. Alles dazu in unserem kompletten Leitfaden zu Wind und Pflanzenschutz.
Häufige Fragen
Welcher Windrichtwert gilt in Deutschland zum Spritzen?
In Deutschland gilt ein Richtwert von etwa 5 m/s (rund 18 km/h) im Rahmen der guten fachlichen Praxis. Ein allgemeiner gesetzlicher Grenzwert besteht nicht; verbindlich sind die produktbezogenen Auflagen des BVL.
Kann man die vorgeschriebene Pufferzone verringern?
Ja. In vielen Fällen lässt sich die in der Zulassung festgelegte gewässerseitige Pufferzone verringern, wenn abdriftmindernde Technik aus dem JKI-Verzeichnis (Klassen 50 bis 95 %) eingesetzt wird. Maßgeblich sind stets die Auflagen des jeweiligen Mittels.
Welche Windrichtwerte gelten in Deutschland, Polen, Tschechien und der Slowakei?
Rund 5 m/s (~18 km/h) in Deutschland (gute fachliche Praxis) und in der Slowakei, 4 m/s (~14 km/h) in Polen und 3 m/s (~11 km/h) in Tschechien für Standardtechnik. Die EU-Richtlinie legt keinen einheitlichen Grenzwert fest; jedes Land bestimmt seine Regeln.
Quellen
- JKI – Verzeichnis Verlustmindernde Geräte
- LfL Bayern – Recht und gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz
- EUR-Lex – Richtlinie 2009/128/EG (nachhaltige Verwendung von Pestiziden)
- Polen – Verordnung MRiRW vom 31.03.2014 (ISAP)
- Tschechien – Tabellen der Abdriftklassen (ÚKZÚZ)
- Polen – TOZ-Klassifizierung abdriftmindernder Düsen (InHort)












