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Max. 2 Anwendungen je Kultur. Bis zu 2 Anwendungen je Befall. Anwendung im Stadium BBCH 12-18. Gewässerabstand: 5 m.
Max. 2 Anwendungen je Kultur. Bis zu 2 Anwendungen je Befall. Anwendung im Stadium BBCH 12-18. Gewässerabstand: 5 m.
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Botiga ist ein Herbizid mit dem Wirkstoff: Mesotrione mit 90.0 g/l & Pyridate mit. Produkt ist für die Anwendung in Mais und Zuckermais zugelassen.
Produkt Botiga basiert auf Enthält Mesotrione mit 90.0 g/l & Pyridate mit (300.0 g/l).
Der offizielle Zulassungsinhaber dieser Lösung ist Certis Belchim B.V..
Die Zulassungsnummer ist 00A219-00. Dieser Code bestätigt, dass das Produkt von den zuständigen Behörden für die professionelle Verwendung bewertet und zugelassen wurde.
Produkt Botiga ist formuliert als Öl-Dispersion (Öl-Dispersion). Das bedeutet einfach, dass es zum Mischen mit Wasser vor dem Sprühen bestimmt ist.
Dieses Produkt wirkt kontaktmäßig und bietet Schutz auf der Pflanzenoberfläche.
Produkt Botiga enthält Wirkstoffe, die durch spezifische biologische Mechanismen auf Zielorganismen wirken.
Produkt Botiga ist zugelassen für die Anwendung in Mais und Zuckermais. Wirkungsspektrum
Hier ist das durch diese Formulierung kontrollierte Spektrum:
Die Prävention der Resistenzentwicklung ist entscheidend für die langfristige Nachhaltigkeit des Pflanzenschutzes. Die Einhaltung der Grundsätze guter fachlicher Praxis ist wichtig für die Resistenzprävention.
Produkt Botiga sollte in eine umfassende Pflanzenschutzstrategie integriert werden, die auf den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) basiert. Die Abwechslung von Produkten mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen ist eine grundlegende Präventivmaßnahme.
Pflanzenschutzmittel sind ausschließlich für die professionelle Verwendung durch autorisierte Personen mit gültigem Zertifikat gemäß geltender Gesetzgebung bestimmt. Bei Handhabung und Anwendung müssen alle auf dem Etikett angegebenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Grundlegende Hygieneregeln:
Pflanzenschutzmittel können ein Risiko für Nicht-Zielorganismen darstellen, insbesondere für Wasserorganismen. Die Einhaltung von Schutzmaßnahmen ist obligatorisch.
Obligatorische Maßnahmen:
Der chemische Schutz sollte Teil eines umfassenden Systems des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) sein, das präventive agronomische Maßnahmen, biologischen Schutz und Monitoring von Schadorganismen umfasst.
Bringen Sie Botiga bei Mais zwischen den BBCH-Stadien 12 und BBCH 18 aus. Behandeln Sie bei günstigen Wetterbedingungen und entsprechend den auf dem Schlag beobachteten Schadschwellen.
Die zugelassene Aufwandmenge von Botiga bei Mais beträgt 0.5-1 l/ha und ist vom BBCH-Stadium 12 bis zum BBCH-Stadium 18 anwendbar (Zulassungsnummer 00A219-00).
Daten aus dem amtlichen Register. Aktualisiert am
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